Wichtige Kundeninformation

         Ihre Sicherheit ist uns wichtig!

 

Sehr geehrte Kundschaft, 

ab dem 01.01.2017 wird in NRW die Rauchwarnmelderpflicht eingeführt.

Um Sie fachgerecht darüber informieren zu können, haben wir uns zur
 „ Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN 14676“ mittels einer
Schulung ausbilden lassen.
Um die gewünschte Sicherheit zu gewährleisten
und häufige Fehlalarme zu vermeiden, müssen bei der Installation einige
Dinge unbedingt beachtet werden.
Informieren Sie sich als Eigentümer oder Vermieter durch uns über den
fachgerechten Einbau von Rauchmeldern.
Gerne schauen wir uns vor Ort die Räumlichkeiten an und besprechen mit
Ihnen, welche Räume mit wie vielen Rauchmeldern nach dem Gesetz
ausgestattet werden müssen und bei welchen Räumen eventuell eine
zusätzliche Installation Sinn macht. Auch eine  Vernetzung einiger
Rauchwarnmelder kann sinnvoll sein.
Als Vermieter müssen Sie die jährliche Überprüfung sicherstellen. Dies kann
ebenfalls von uns ausgeführt und protokolliert  werden. Um zusätzliche
Terminvereinbarungen zu vermeiden, können wir dies auf Wunsch auch mit
der jährlichen Überprüfung Ihrer Heizungsanlage verbinden.

Lassen Sie sich ein unverbindliches Angebot erstellen.